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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Comtecnet


I. Geltung der Bedingungen
1. Die Leistungen und Lieferungen der Firma Comtecnet werden auf Grundlage
der vorliegenden Geschäftsbedingungen vorgenommen.
2. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs wird Gegenbestätigungen
unter Hinweis auf Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich
widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass diese durch
Bestätigungsschreiben übermittelt werden.
3. Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben
Individualvereinbarungen.
II. Lieferzeiten, Teillieferung
1. Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist
auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder
sonstige von der Firma Comtecnet nicht zu vertretende Umstände
zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse
verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Firma
Comtecnet bei Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
2. Für den Fall der Leistungsverhinderung im Sinne von Ziffer 1 von mehr als
einem Monat sind die Firma Byte Pro und der Kunde berechtigt, bezüglich der
in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Bei
Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 1 genannten
Gründen besteht ein Rücktrittsrecht lediglich für den Kunden. Für den
Rücktritt durch den Kunden ist erforderlich, dass er der Firma Comtecnet
schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit
Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die Firma Comtecnet berechtigt,
Teillieferungen zu erbringen.
III. Lieferung, Transport, Gefahrtragung
1. Mit der Übergabe an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den
Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die
Firma Comtecnet zusätzliche Leistungen, z. B. Transportkosten oder Anfuhr,
übernommen hat. Der Verbrauchsgüterkauf ist von dieser Regelung
ausgeschlossen.
2. Durch die Übergabe an das Transportunternehmen wird die Firma Comtecnet
von ihrer Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware geschieht auf Gefahr
und für Rechnung des Kunden. Das Transportunternehmen wird von der Firma
Comtecnet unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten und
schnellsten Versandart bestimmt.
3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die Firma Comtecnet berechtigt, den
ihr entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis eines
geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
4. Eine Transportversicherung wird die Firma Comtecnet nur auf besondere
schriftliche Anweisung auf Rechnung des Kunden abschließen.
IV. Vertragsabschluss
1. Sämtliche Angebote der Firma Comtecnet sind freibleibend. Ein
Vertragsabschluss erfolgt erst mit der Lieferung durch die Firma Comtecnet.
Der Kunde ist - soweit nicht anders vereinbart - 14 Tage an die Bestellungen
gebunden.
2. Die Firma Comtecnet wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages,
wenn innerhalb des Bestellvorgangs über das Internet nicht ausdrücklich
darauf hingewiesen wird, dass hier keine Angebotsvermittlung zu
Drittunternehmen getätigt wird.
3. Sämtliche Preisangaben beinhalten alle Steuern und sonstige
Preisbestandteile. Zusätzlich fallen Liefer- und Versandkosten an und werden
im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen.
V. Widerrufsrecht
1. Dem Verbraucher steht nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die
Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu welchem der Kunde eine deutliche
gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den
Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich
macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist.
Die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Tage des Eingangs der Ware beim
Verbraucher. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Der Widerruf bedarf
keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs in Textform an die unten angegebene Adresse der Firma Comtecnet
bzw. Rücksendung der Ware an diese Adresse. Der Kunde trägt die Kosten der
Rücksendung, bis zu einem Warenwert von 40 Euro. Alle Kosten über einem
Warenwert von 40 Euro trägt die Firma Comtecnet. Die Rückversandkosten werden
nach Erhalt der Ware erstattet.

- Verträgen zur Lieferungen von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von
Software.

2. Der Verbraucher hat für eine durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der
Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten, es sei denn, die
Verschlechterung ist ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen.
Im Rahmen der Vermeidung einer Verschlechterung der Ware bei
bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme empfehlen wir, den Einbau einzelner
Komponenten in Computersysteme durch autorisiertes Fachpersonal durchführen
zu lassen.
VI. Gewährleistung, Untersuchungspflichten
1. Die Firma Comtecnet gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen,
für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungszeit, dass Lieferungen und
Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind.
2. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lieferung
schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich,
dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
3. Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in
ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über
Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und
Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach,
dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
4. Soweit ein Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, kann der Kunde
nach eigener Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Es wird
zwecks Vorbeugung von Datenverlusten bei Reparatur oder Fehler der Ware die
Durchführung regelmäßiger Datensicherungen empfohlen, da eine Haftung für
derartige Folgeschäden ausgeschlossen ist. Dieser Haftungsausschluß gilt
nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ist für die Firma Comtecnet die
Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) nur mit
unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so beschränken sich die Ansprüche des
Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung
zweimal fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag
rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) und Schadensersatz zu verlangen.
5. Auf Artikel, die als Gebrauchtware ausgewiesen sind, gewährt die Firma
Comtecnet eine Gewährleistung von einem Jahr, ausgenommen es wird anders
konkret und direkt drauf hingewiesen.
6. Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu gewährleisten, sollte der
Rücksendung der Ware eine Kopie des Kaufrechnung/des Lieferscheines und eine
detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt werden. Weitere detailierte
Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite.
7. Der Kunde sollte in diesem Zusammenhang die reklamierte Ware
ordnungsgemäß, nur mit originalverpackt an die Firma Comtecnet
zurückschicken. Für aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den
Kunden verursachte Schäden kann eine Haftung nicht übernommen werden.
8. Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw.
Garantieansprüchen, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zurückzuführen sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der uns
dadurch entstandenen Aufwendungen. Die Firma Comtecnet behält sich eine
Weiterberechnung von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten in diesen Fällen vor.
9. Geräte, die nicht von der Firma Comtecnet bezogen wurden, werden
unrepariert unter Nachbelastung der uns hierdurch entstandenen Kosten
zurückgesandt.
10. Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die Firma Comtecnet behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung vor.
2. Der Kunde tritt ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen
und Vergütungsansprüche (z. B. aus unerlaubter Handlung,
Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware an die Firma Comtecnet ab.
3. Die im Eigentum der Firma Comtecnet stehende Vorbehaltsware ist im
kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen
Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus
dieser Versicherung werden an die Firma Comtecnet abgetreten, wobei diese die
Abtretung annimmt.
4. Die Firma Comtecnet behält sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr das
Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Dabei wird im Zuge des
Kontokorrent-Vorbehalts auch der anerkannte Saldo erfasst, sofern Forderungen
gegenüber dem Käufer im Rahmen der laufenden Rechnung gebucht werden.
5. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung,
Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma Comtecnet berechtigt.
6. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum der Firma Comtecnet
stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt die Firma
Comtecnet das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des
Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischen Gegenständen zum
Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
7. Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das
Eigentum der Firma Comtecnet hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich
zu benachrichtigen.
VIII. Zahlung, Zahlungsverzug
1. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung
angegebenen Bankkonten der Firma Byte Pro geleistet werden, wobei Wechsel und
Schecks ausschließlich erfüllungshalber angenommen werden. Die Firma
Comtecnet ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in
Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein
Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu
verlangen. Die Geltendmachung eines der Firma Comtecnet entstandenen höheren
Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen,
dass der Firma Comtecnet kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2. Gegenüber Ansprüchen der Firma Comtecnet kann der Kunde nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
3. Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein
Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder
rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.
IX. Haftung und Haftungsbeschränkungen
1. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Kardinal-(Haupt-)pflichten haftet
die Firma Comtecnet für verschuldete Schäden. Im Übrigen besteht eine Haftung
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Wenn und soweit die Haftung der Firma Comtecnet ausgeschlossen ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firma Comtecnet.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und der Firma
Comtecnet bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort der Sitz der Firma
Comtecnet.
2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
XI. Software, Literatur
Bei Lieferung von Software bzw. Literatur gelten über die vorliegenden
Geschäftsbedingungen hinaus die besonderen lizenzrechtlichen und sonstigen
Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der vorgenannten Ware wird
deren Geltung ausdrücklich anerkannt.
XII. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des
einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen
wird.
2. Die Firma Comtecnet ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten
elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten
erfordert die Schriftform. Die Firma Comtecnet ist dann berechtigt,
Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur
Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitut
und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient.
Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von der Firma Comtecnet
beachtet.
3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.